Mietwagen nach dem Unfall: Was die Versicherung zahlen muss und wo sie kürzen darf
Sie haben Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Mietwagenkosten für die Ausfallzeit Ihres Fahrzeugs, wobei ein teurer Unfallersatztarif nur unter besonderen Voraussetzungen ersatzfähig ist.
Der Unfallersatztarif ist ein gegenüber dem Normaltarif erhöhter Preis, mit dem Vermieter das besondere Risiko der Unfallanmietung einpreisen — Vorleistung, unsichere Bezahlung durch den gegnerischen Versicherer, zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Ob er in voller Höhe ersatzfähig ist, hängt davon ab, ob Ihnen ein günstigerer Normaltarif zugänglich war und ob eine echte Not- und Eilsituation vorlag. Als Vergleichsmaßstab gelten Listen wie Schwacke oder Fraunhofer, nicht die Motorleistung des Fahrzeugs.
Bekomme ich einen Mietwagen auch über meine Kaskoversicherung?
Für Kaskoversicherte: Ein Mietwagen ist in der Kaskoversicherung grundsätzlich nicht mitversichert. Erstattungsfähig ist er dort nur, wenn Sie einen gesonderten Mietwagenbaustein vereinbart haben — unabhängig davon, wie die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners reguliert.
Muss ich die von der Versicherung genannte Werkstatt oder den Partner-Mietwagen akzeptieren?
Sie sind bei der Schadensregulierung „Herr des Restitutionsgeschehens“ — die Dispositionsfreiheit nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB liegt bei Ihnen, nicht beim Versicherer (BGH, Urteil vom 29.01.2019, VI ZR 481/17). Ein bloßes allgemeines Informationsschreiben ohne konkretes Fahrzeug bindet Sie nicht.
Ehrlich bleibt festzuhalten: Der Bundesgerichtshof begrenzt den Anspruch auf den Unfallersatztarif, sobald keine echte Not- und Eilsituation mehr vorliegt — schon die Anmietung erst am Tag nach dem Unfall genügt dafür im Regelfall nicht mehr. Ob eine solche Situation bei Ihnen vorlag, entscheidet sich an den konkreten Umständen der Anmietung.
Auch bekannt als
- Mietwagenkosten
- Ersatzfahrzeugkosten
- Unfallersatztarif
- Ausfalltarif
- Ersatzmobilität
- „UET“ (Branchenkürzel)
- Normaltarif (Vergleichsgröße)
Die Zahlen
| Wert | Bedeutung | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|
| 20 Prozent | Pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif, den der BGH bei einer echten Not- und Eilsituation als angemessen bestätigt hat | BGH VI ZR 245/11 | 05.03.2013 |
| ab rund 1.000 km | Laufleistungsschwelle, ab der Gerichte einen Eigenersparnisabzug bei Nutzung eines mindestens gleichwertigen Mietwagens regelmäßig prüfen | IWW Unfallregulierung effektiv 08/2026 | 2026 |
| 3 bis 15 Prozent | Übliche Bandbreite für einen Eigenersparnisabzug vom Grundpreis, je nach Gericht unterschiedlich hoch | IWW Unfallregulierung effektiv 08/2026 | 2026 |
| 14 Tage | Von einem Amtsgericht 2006 als Grenze angenommen, ab der keine Pflicht zum Umtausch auf einen günstigeren Tarif mehr besteht — seither keine einheitliche Linie | AG Hof 14 C 1695/05 | 04.09.2006 |
Rechenbeispiel
| Position | Betrag |
|---|---|
| Rechnung des Vermieters (Unfallersatztarif, 11 Tage) | 1.650,00 € |
| Marktüblicher Normaltarif für 11 Tage (Schwacke-Liste) | 1.210,00 € |
| Zahlung der Versicherung (nur Normaltarif) | 1.210,00 € |
| Differenz ohne nachgewiesene Notsituation | 440,00 € |
| Mit nachgewiesener Not- und Eilsituation: Normaltarif zzgl. 20 % Aufschlag | 1.452,00 € |
| Verbleibende, nicht durchsetzbare Differenz zum Unfallersatztarif | 198,00 € |
Ergebnis: Ohne nachgewiesene Notsituation zahlt die Versicherung nur den Normaltarif. Können Sie eine echte Not- und Eilsituation belegen, erhöht sich der erstattungsfähige Betrag um den anerkannten 20-Prozent-Aufschlag — der volle Unfallersatztarif bleibt trotzdem oft außer Reichweite.
Was die Versicherung typischerweise schreibt
Sinngemäß wiedergegebene Regulierungsbegründungen, keine wörtlichen Zitate aus einem konkreten Schreiben.
„Wir erstatten nur den Normaltarif nach der Schwacke-Liste, da eine besondere Eil- oder Notsituation nicht ersichtlich ist.“
„Unser Partnerunternehmen bietet Ihnen ein klassengleiches Fahrzeug zu einem günstigeren Tagespreis an.“
„Der von Ihnen gewählte Unfallersatztarif war nicht erforderlich, da Ihnen ein Normaltarif zugänglich gewesen wäre.“
„Wir ziehen einen Eigenersparnisanteil ab, da Sie durch die Anmietung eigene Betriebskosten gespart haben.“
Was Sie darauf erwidern können
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben die Mietwagenkosten in Höhe von … Euro auf den Normaltarif gekürzt. Die Anmietung erfolgte in einer Not- und Eilsituation, weil … (Unfallzeitpunkt außerhalb der Öffnungszeiten, dringender Termin oder fehlende Recherchemöglichkeit vor Ort schildern). Der Bundesgerichtshof erkennt in einer solchen Lage einen pauschalen Aufschlag von 20 Prozent auf den Normaltarif an (Urteil vom 05.03.2013, VI ZR 245/11). Für die Ausfallzeit war zudem kein günstigerer, mühelos zugänglicher Tarif verfügbar.
Ich bitte um Nachzahlung der Differenz bis zum …
Die Versicherung hat Ihnen einen eigenen Mietwagenanbieter genannt — so prüfen Sie das Schreiben
- Wird ein konkretes Fahrzeug und eine konkrete Fahrzeugklasse genannt, oder nur ein allgemeiner Tagespreis?
- Ist der genannte Preis brutto oder netto ausgewiesen? Nettopreis-Angaben ohne Hinweis gelten als irreführend, Sie müssen sie nicht selbst umrechnen.
- Erreicht Sie das Schreiben vor oder erst nach der Anmietung? Nachträgliche Preisvorgaben entfalten keine Bindungswirkung.
- Ist der Anbieter regional verfügbar und kurzfristig erreichbar, oder handelt es sich um ein bundesweit tätiges Unternehmen ohne Fahrzeug vor Ort?
- Entspricht das Vergleichsfahrzeug Klasse und Ausstattung Ihres beschädigten Fahrzeugs, einschließlich einer Vollkaskoabsicherung ohne Selbstbeteiligung?
Sie sind bei der Schadensregulierung „Herr des Restitutionsgeschehens“ — die Dispositionsfreiheit nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB liegt bei Ihnen, nicht beim Versicherer (BGH, Urteil vom 29.01.2019, VI ZR 481/17). Ein bloßes allgemeines Informationsschreiben ohne konkretes Fahrzeug bindet Sie nicht.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Formulierungshilfe und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Passen Sie den Text an Ihre persönliche Situation an oder lassen Sie sich für Ihren Fall anwaltlich beraten.
Was der Versicherer als Nächstes tut
- Er zahlt den Normaltarif nach, wenn Sie die Not- und Eilsituation nachvollziehbar dargelegt haben.
- Er benennt einen eigenen Mietwagenpartner mit einem niedrigeren Tagespreis.
- Er zieht einen Eigenersparnisabzug ab, wenn Sie einen klassengleichen oder höherwertigen Mietwagen genutzt haben.
- Er bleibt bei der Kürzung auf den Normaltarif, wenn er keine Notsituation erkennt.
Wo das im Gutachten steht: Die Anzahl erstattungsfähiger Miettage richtet sich nach der im Gutachten unter „Reparaturdauer“ oder „Wiederbeschaffungsdauer“ genannten Zeitspanne, zuzüglich Zeit für Schadensfeststellung. Fehlt eine Angabe zur Reparaturdauer, fordern Sie eine ergänzende Stellungnahme an.
Zur Frist: Eine gesetzlich festgelegte Prüffrist gibt es nicht, Gerichte billigen dem Haftpflichtversicherer aber üblicherweise eine Prüffrist von vier bis sechs Wochen ab Vorlage der vollständigen Unterlagen zu. Setzen Sie eine konkrete Zahlungsfrist. Reagiert der Versicherer darauf nicht, kommt er in Verzug (§ 286 BGB) und schuldet ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen. Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren regelmäßig in drei Jahren zum Jahresende (§ 195, § 199 BGB).
Rechtsprechung
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| BGH | VI ZR 67/25 | 19.05.2026 | Maßstab für die Erforderlichkeit ist die tatsächlich gemietete Fahrzeugklasse, nicht ein hypothetisches Budget; Unfallersatztarif nur bei echten unfallbedingten Mehrleistungen. | https://www.bundesgerichtshof.de |
| BGH | VI ZR 74/04 | 15.02.2005 | Kosten einer Vollkaskoabsicherung ohne Selbstbeteiligung am Mietwagen sind grundsätzlich ersatzfähig, auch wenn das eigene Fahrzeug nicht vollkaskoversichert war. | https://verkehrslexikon.de/ |
| BGH | VI ZR 245/11 | 05.03.2013 | Pauschaler 20-Prozent-Aufschlag bei Not- und Eilsituation; die Grundsätze der Not- und Eilsituation gelten im Regelfall nicht mehr, wenn erst am Tag nach dem Unfall angemietet wird. | https://www.openjur.de |
| LG Hagen | 1 S 18/20 | 19.06.2020 | Erforderlicher Herstellungsaufwand bei Mietwagenkosten; Schwacke und Fraunhofer als Schätzgrundlagen; bloße Sofortanmietung begründet allein keine Not- und Eilsituation. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+Hagen&Datum=19.06.2020&Aktenzeichen=1+S+18%2F20 |
| LG Leipzig | 5 S 345/13 | 23.01.2014 | Abendlicher Unfall im Umland ohne Recherchemöglichkeit begründet eine Notlage; ein über Schwacke liegender Preis ist dann ersatzfähig. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+Leipzig&Datum=23.01.2014&Aktenzeichen=5+S+345%2F13 |
| LG Berlin | 41 S 160/13 | 10.07.2014 | Unfall nach Öffnungszeiten mit Bedarf am Folgemorgen begründet eine Not- und Eilsituation. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+Berlin&Datum=10.07.2014&Aktenzeichen=41+S+160%2F13 |
| AG Hohenstein-Ernstthal | 4 C 195/21 | 03.09.2021 | Ein hochbetagter Geschädigter mit Facharzttermin darf sofort anmieten, ohne vorher Angebote zu vergleichen. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG+Hohenstein-Ernstthal&Datum=03.09.2021&Aktenzeichen=4+C+195%2F21 |
| AG Bonn | 111 C 152/12 | 29.11.2012 | Nettopreis-Angaben in Vergleichsangeboten des Versicherers ohne Hinweis sind irreführend; auf unseriöse Angebote muss sich der Geschädigte nicht einlassen. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG+Bonn&Datum=29.11.2012&Aktenzeichen=111+C+152%2F12 |
| AG Wolfratshausen | 5 C 348/25 | 13.05.2026 | War nur ein Vermieter mit passendem Fahrzeug verfügbar, ist ein günstigerer Tarif nicht zumutbar zugänglich; Schwacke/Fraunhofer sind dann nicht anwendbar. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG+Wolfratshausen&Datum=13.05.2026&Aktenzeichen=5+C+348%2F25 |
| LG Nürnberg-Fürth | 8 S 1002/07 | 23.05.2007 | Auch bei berechtigt teurer Notanmietung besteht eine Pflicht zum baldmöglichen Umtausch auf einen günstigeren Tarif. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+N%C3%BCrnberg-F%C3%BCrth&Datum=23.05.2007&Aktenzeichen=8+S+1002%2F07 |
| AG Hof | 14 C 1695/05 | 04.09.2006 | Gegenposition, veraltet. Bei einer Mietzeit von nicht mehr als 14 Tagen besteht keine Umtauschpflicht auf einen günstigeren Tarif. Seither keine gefestigte Linie mehr. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG+Hof&Datum=04.09.2006&Aktenzeichen=14+C+1695%2F05 |
| BGH | VI ZR 481/17 | 29.01.2019 | Dispositionsfreiheit des Geschädigten nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB — Grundlage dafür, dass der Geschädigte selbst über die Art der Schadensbehebung entscheidet. | https://www.bundesgerichtshof.de |
| BGH | VI ZR 143/11 | 31.01.2012 | Die Abtretung von Mietwagenkosten zur Einziehung an den Vermieter ist nach § 5 RDG erlaubnisfrei, solange nur die Höhe der Forderung streitig ist, nicht die Haftung dem Grunde nach. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=31.01.2012&Aktenzeichen=VI+ZR+143%2F11 |
| BGH | VI ZR 139/08 | 02.02.2010 | Der Schädiger trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif als der Unfallersatztarif ohne Weiteres zugänglich war. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=02.02.2010&Aktenzeichen=VI+ZR+139%2F08 |
| BGH | VI ZR 7/09 | 02.02.2010 | Die Schätzung der Mietwagenkosten nach § 287 ZPO auf Grundlage der Schwacke-Liste ist zulässig; ein pauschaler Aufschlag von rund 20 Prozent für unfallbedingte Mehrleistungen kommt in Betracht, wenn der Geschädigte keine konkreten Einzelfaktoren darlegt. | https://dejure.org/2010,51 |
| BGH | VI ZR 126/05 | 14.02.2006 | Der Unfallersatztarif ist nur ersatzfähig, soweit der Aufschlag gegenüber dem Normaltarif betriebswirtschaftlich gerechtfertigt ist. | https://dejure.org/2006,77 |
| BGH | VI ZR 151/03 | 12.10.2004 | Frühe Leitentscheidung zur Abgrenzung von Normal- und Unfallersatztarif: Der Geschädigte verstößt nicht allein durch die Anmietung zum Unfallersatztarif gegen seine Schadensminderungspflicht. | https://dejure.org/2004,22 |
| BGH | XII ZR 117/07 | 25.03.2009 | Der Vermieter eines Unfallersatzwagens muss den Mieter über das Risiko aufklären, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung einen Tarif über dem Normaltarif nicht in voller Höhe erstattet; die Aufklärungspflicht hängt von der Geschäftserfahrenheit des Kunden ab. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=25.03.2009&Aktenzeichen=XII+ZR+117%2F07 |
| OLG Celle | 14 U 19/23 | 13.09.2023 | Unverhältnismäßig hohe Mietwagenkosten stoßen an die Obliegenheit, bei absehbar langer Ausfalldauer ein günstigeres Interimsfahrzeug anzuschaffen statt dauerhaft teuer anzumieten. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Celle&Datum=13.09.2023&Aktenzeichen=14+U+19%2F23 |
| OLG Naumburg | 3 U 37/18 | 08.11.2018 | Der Schwacke-Automietpreisspiegel 2016 wird als Schätzgrundlage bestätigt; der Abzug für ersparte Eigenaufwendungen liegt bei 3 bis 5 Prozent, nicht bei den oft angesetzten 10 Prozent. Daneben wurden Abschlepp-, Reinigungs- und Probefahrtkosten zugesprochen. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Naumburg&Datum=08.11.2018&Aktenzeichen=3+U+37%2F18 |
| OLG Naumburg | 7 U 28/21 | 22.10.2021 | Höhere Mietwagenkosten wegen verlängerter Anmietdauer sind ersatzfähig, wenn der Versicherer zu Unrecht einen unreparierten Vorschaden einwendet und dadurch die Regulierung verzögert. | https://dejure.org/2021,49049 |
| OLG Dresden | 18 U 313/21 | 17.06.2021 | Die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs ist Ausdruck der Dispositionsfreiheit des Geschädigten nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB. | https://dejure.org/2021,19897 |
| OLG Hamm | I-7 U 31/21 | 21.12.2021 | Ein vollständiger Ausschluss der Haftungsreduzierung in Mietwagen-AGB bei grober Fahrlässigkeit ist unwirksam; Maßstab ist die verhältnismäßige Kürzung nach § 81 Abs. 2 VVG. | https://dejure.org/2021,54820 |
| LG Baden-Baden | 3 S 24/20 | 14.01.2021 | Die Schwacke-Liste wird als Schätzgrundlage bestätigt; ein Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer („Fracke“) wurde ausdrücklich abgelehnt. | https://dejure.org/2021,3922 |
| LG Karlsruhe | 10 O 243/19 | 30.05.2022 | Schätzung nach dem Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer („Fracke“); die Kosten einer Haftungsreduzierung sind zusätzlich erstattungsfähig. | https://dejure.org/2022,16348 |
| LG Würzburg | 41 S 243/22 | 16.03.2022 | Schätzung nach dem Fraunhofer-Mietpreisspiegel; der Anspruch auf Haftungsreduzierungskosten besteht unabhängig von einer eigenen Kaskodeckung des Geschädigten. | https://dejure.org/2022,7760 |
| LG Wuppertal | 9 S 41/21 | 08.07.2021 | Die ortsübliche Miete wird nach dem Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer („Fracke“) geschätzt; Zuschläge für Vollkasko, Navigationsgerät, Winterreifen und Zusatzfahrer werden bestätigt. | https://dejure.org/2021,33183 |
| LG Stendal | 22 S 34/21 | 25.11.2021 | Schätzung der Mietwagenkosten mit einem Abzug von 10 Prozent für ersparte Eigenaufwendungen. | https://dejure.org/2021,51522 |
| LG Wiesbaden | 3 S 133/20 | 22.04.2021 | Schätzung der Mietwagenkosten unter Heranziehung sowohl der Schwacke-Liste als auch des Fraunhofer-Mietpreisspiegels. | https://dejure.org/2021,11808 |
| LG Berlin | 45 O 203/19 | 07.09.2021 | Zur Anrechnung ersparter Eigenaufwendungen und zu Mietwagen-Nebenkosten wie einem Zusatzfahrer sowie zur Frage einer Vorfinanzierungspflicht des Geschädigten. | https://dejure.org/2021,39629 |
| LG Zwickau | 6 S 18/20 | 22.01.2021 | Mietwagenkosten werden nach der Schwacke-Liste im Rahmen des § 287 ZPO geschätzt; Winterreifen sind erstattungsfähig. | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+Zwickau&Datum=22.01.2021&Aktenzeichen=6+S+18%2F20 |
| AG Goslar | 28 C 61/23 | 25.10.2024 | Ein pauschaler Hinweis der Versicherung auf günstigere Anmietmöglichkeiten genügt nicht; sie muss ein konkretes, tatsächlich zugängliches Angebot benennen. | https://dejure.org/2024,41474 |
Häufige Fragen
Die Versicherung zahlt meinen Mietwagen nicht voll — warum?
Meist, weil sie nur den günstigeren Normaltarif anerkennt und keine Not- und Eilsituation sieht, oder weil sie einen Eigenersparnisabzug oder ihren eigenen Mietwagenpartner ins Feld führt.
Was ist ein Unfallersatztarif und warum ist er teurer?
Ein gegenüber dem Normaltarif erhöhter Preis, mit dem Vermieter das Risiko der Unfallanmietung einpreisen — Vorleistung, unsichere Bezahlung durch die gegnerische Versicherung, Verwaltungsaufwand.
Mietwagen oder Nutzungsausfall — was ist für mich besser?
Kommt auf Ihre Situation an. Nutzen Sie das Fahrzeug täglich und dringend, ist ein Mietwagen meist sinnvoller. Verzichten Sie auf Mobilität, bringt die pauschale Nutzungsausfallentschädigung mehr.
Muss ich vor der Anmietung mehrere Angebote einholen?
Wenn zeitlich möglich, ja. Bei einer echten Not- und Eilsituation — etwa außerhalb der Öffnungszeiten — entfällt diese Pflicht ausnahmsweise.
Bekomme ich einen höherwertigen Mietwagen erstattet, wenn ich ihn tatsächlich brauche?
Grundsätzlich nur bis zur Klasse Ihres beschädigten Fahrzeugs. Für eine höhere Klasse müssen Sie einen besonderen, unfallbedingten Bedarf begründen.
Zieht die Versicherung automatisch einen Betrag für Eigenersparnis ab?
Nicht automatisch, aber häufig bei einem klassengleichen oder höherwertigen Mietwagen. Die Höhe schwankt gerichtsabhängig zwischen etwa drei und 15 Prozent.
Quellen
- BGH, Urteil vom 19.05.2026, Az. VI ZR 67/25 (NJW 2026, 2411) — https://www.bundesgerichtshof.de
- BGH, Urteil vom 15.02.2005, Az. VI ZR 74/04 (NZV 2005, 301) — https://verkehrslexikon.de/
- BGH, Urteil vom 05.03.2013, Az. VI ZR 245/11 — https://www.openjur.de
- LG Hagen, Urteil vom 19.06.2020, Az. 1 S 18/20 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+Hagen&Datum=19.06.2020&Aktenzeichen=1+S+18%2F20
- LG Leipzig, Urteil vom 23.01.2014, Az. 5 S 345/13 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+Leipzig&Datum=23.01.2014&Aktenzeichen=5+S+345%2F13
- LG Berlin, Urteil vom 10.07.2014, Az. 41 S 160/13 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+Berlin&Datum=10.07.2014&Aktenzeichen=41+S+160%2F13
- AG Hohenstein-Ernstthal, Urteil vom 03.09.2021, Az. 4 C 195/21 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG+Hohenstein-Ernstthal&Datum=03.09.2021&Aktenzeichen=4+C+195%2F21
- AG Bonn, Urteil vom 29.11.2012, Az. 111 C 152/12 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG+Bonn&Datum=29.11.2012&Aktenzeichen=111+C+152%2F12
- AG Wolfratshausen, Urteil vom 13.05.2026, Az. 5 C 348/25 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG+Wolfratshausen&Datum=13.05.2026&Aktenzeichen=5+C+348%2F25
- LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 23.05.2007, Az. 8 S 1002/07 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+N%C3%BCrnberg-F%C3%BCrth&Datum=23.05.2007&Aktenzeichen=8+S+1002%2F07
- AG Hof, Urteil vom 04.09.2006, Az. 14 C 1695/05 (NZV 2007, 149) — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG+Hof&Datum=04.09.2006&Aktenzeichen=14+C+1695%2F05
- BGH, Urteil vom 29.01.2019, Az. VI ZR 481/17 (NJW 2019, 1669) — https://www.bundesgerichtshof.de
- BGH, Urteil vom 31.01.2012, Az. VI ZR 143/11 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=31.01.2012&Aktenzeichen=VI+ZR+143%2F11
- BGH, Urteil vom 02.02.2010, Az. VI ZR 139/08 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=02.02.2010&Aktenzeichen=VI+ZR+139%2F08
- BGH, Urteil vom 02.02.2010, Az. VI ZR 7/09 — https://dejure.org/2010,51
- BGH, Urteil vom 14.02.2006, Az. VI ZR 126/05 — https://dejure.org/2006,77
- BGH, Urteil vom 12.10.2004, Az. VI ZR 151/03 — https://dejure.org/2004,22
- BGH, Urteil vom 25.03.2009, Az. XII ZR 117/07 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=25.03.2009&Aktenzeichen=XII+ZR+117%2F07
- OLG Celle, Urteil vom 13.09.2023, Az. 14 U 19/23 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Celle&Datum=13.09.2023&Aktenzeichen=14+U+19%2F23
- OLG Naumburg, Urteil vom 08.11.2018, Az. 3 U 37/18 — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Naumburg&Datum=08.11.2018&Aktenzeichen=3+U+37%2F18
- OLG Naumburg, Urteil vom 22.10.2021, Az. 7 U 28/21 — https://dejure.org/2021,49049
- OLG Dresden, Urteil vom 17.06.2021, Az. 18 U 313/21 — https://dejure.org/2021,19897
- OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2021, Az. I-7 U 31/21 — https://dejure.org/2021,54820
- LG Baden-Baden, Urteil vom 14.01.2021, Az. 3 S 24/20 — https://dejure.org/2021,3922
- LG Karlsruhe, Urteil vom 30.05.2022, Az. 10 O 243/19 — https://dejure.org/2022,16348
- LG Würzburg, Urteil vom 16.03.2022, Az. 41 S 243/22 — https://dejure.org/2022,7760
- LG Wuppertal, Urteil vom 08.07.2021, Az. 9 S 41/21 — https://dejure.org/2021,33183
- LG Stendal, Urteil vom 25.11.2021, Az. 22 S 34/21 — https://dejure.org/2021,51522
- LG Wiesbaden, Urteil vom 22.04.2021, Az. 3 S 133/20 — https://dejure.org/2021,11808
- LG Berlin, Urteil vom 07.09.2021, Az. 45 O 203/19 — https://dejure.org/2021,39629
- LG Zwickau, Urteil vom 22.01.2021, Az. 6 S 18/20 — BVSK-Wissensdatenbank führt dies fälschlich als „OLG Zwickau“; ein OLG Zwickau existiert nicht — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+Zwickau&Datum=22.01.2021&Aktenzeichen=6+S+18%2F20
- AG Goslar, Urteil vom 25.10.2024, Az. 28 C 61/23 — https://dejure.org/2024,41474