Nutzungsausfallentschädigung erhalten Sie, wenn Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können und keinen Mietwagen nehmen. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeuggruppe und -alter, einen bundesweiten Eurobetrag pro Tag gibt es nicht. Der Anspruch läuft über die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer zuzüglich Feststellungs- und Überlegungszeit. Er entfällt, wenn Ihnen ein zumutbar einsetzbarer Zweitwagen zur Verfügung steht — das hat der Bundesgerichtshof 2025 gegen den Geschädigten entschieden. Ein von Dritten geliehenes Fahrzeug schützt die Versicherung dagegen nicht.

Nutzungsausfallentschädigung: Was Ihnen zusteht und wann sie entfällt

Nutzungsausfallentschädigung steht Ihnen für die Zeit zu, in der Sie Ihr unfallbeschädigtes Fahrzeug nicht nutzen können und keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, sofern kein zumutbarer Zweitwagen vorhanden ist.

Die Nutzungsausfallentschädigung ersetzt den reinen Gebrauchsverlust, nicht einen konkret bezifferten Schaden. Sie beginnt mit dem ersten Ausfalltag und endet mit der Wiederherstellung der Nutzungsmöglichkeit. Auch gewerblich genutzte Fahrzeuge sind erfasst, wenn sie das Geldverdienen nur unterstützen und nicht selbst unmittelbar Erträge erwirtschaften.

Für Kaskoversicherte: In der Kaskoversicherung gibt es grundsätzlich keine Nutzungsausfallentschädigung: Sie ist ein Schadensersatzanspruch gegen den Unfallgegner und setzt dessen Haftung voraus, die bei reiner Kaskoregulierung nicht geprüft wird. Ohne gesonderten Baustein zahlt Ihre eigene Kaskoversicherung hierfür nichts.

Wie viel Nutzungsausfall steht mir zu?

Einen bundesweiten Eurobetrag pro Tag gibt es nicht: Ihr Sachverständiger ordnet Ihr Fahrzeug einer von elf Gruppen (A bis L) zu und stuft es je nach Alter und Laufleistung herab. Die Ausfallzeit umfasst die notwendige Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer zuzüglich der Zeit für Schadensfeststellung und eine angemessene Überlegungszeit.

Entfällt der Anspruch, wenn ich einen Zweitwagen habe?

Nur, wenn der Zweitwagen für Sie tatsächlich zumutbar einsetzbar ist. Der Bundesgerichtshof hat 2025 entschieden, dass dann kein fühlbarer Nutzungsausfall vorliegt. Ein von Dritten geliehenes Fahrzeug schützt die Versicherung dagegen nicht — das ist eine wichtige Abgrenzung.

Ehrlich bleibt festzuhalten: Der Bundesgerichtshof hat 2025 ausdrücklich gegen den Geschädigten entschieden, wenn ein Zweitwagen zumutbar einsetzbar ist. Ob das bei Ihnen zutrifft, hängt vom Einzelfall ab — ein nur gelegentlich verfügbares oder von Dritten geliehenes Fahrzeug genügt dafür nicht.

Auch bekannt als

  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Nutzungsentschädigung
  • Ausfallschaden
  • Nutzungsausfallschaden
  • „NA“ (Versicherer-Kürzel)
  • Fahrzeugausfallschaden
  • Nutzungsausfall pro Tag

Die Zahlen

WertBedeutungQuelleStand
130 TageVom BGH als ersatzfähige Ausfallzeit anerkannt, weil der Geschädigte den Versicherer rechtzeitig vor der drohenden finanziellen Notlage gewarnt hatteBGH VI ZR 112/0425.01.2005
334 Tage / 12.692 €Ausfallzeit und Entschädigungssumme, zugesprochen, nachdem der Versicherer einen Vorschuss von 1.500 € trotz angezeigter Mittellosigkeit nicht zahlteOLG Düsseldorf I-1 U 14/0917.11.2009
490 TageBislang höchster dokumentierter Einzelfall bei einem 17 Jahre alten Fahrzeug mit einem Wiederbeschaffungswert von 800 €AG Bersenbrück 11 C 468/1010.09.2010
11 Gruppen (A–L), rund 38.000 ModelleSystematik der Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle zur Einordnung von Fahrzeugen; vom BGH als Schätzmethode nach § 287 ZPO anerkanntBGH VI ZR 357/0323.11.2004

Kein Eurobetrag pro Tag. Die häufig kursierende Tagessatz-Spanne der Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle lässt sich auf keiner frei zugänglichen Quelle mit Tabellenjahrgang nachweisen und steht deshalb nicht auf dieser Seite. Belastbar ist nur die Systematik: Ihr Sachverständiger ordnet Ihr Fahrzeug einer der elf Gruppen zu und stuft es je nach Alter und Laufleistung herab.

Rechenbeispiel

Ein entschiedener Fall — zeigt das Prinzip, nicht einen aktuellen Tarif
PositionBetrag
Ausfalldauer334 Tage
Zugesprochene Nutzungsausfallentschädigung gesamt12.692,00 €
Rechnerischer Tagessatz in diesem Einzelfallrund 38,00 € (Fahrzeuggruppe und Marktbasis 2009, heute nicht mehr übertragbar)
Grund für die lange DauerVersicherer zahlte trotz angezeigter Mittellosigkeit keinen Vorschuss

Ergebnis: Der Fall zeigt das Prinzip: Wer den Versicherer rechtzeitig und unmissverständlich auf eine drohend lange Ausfallzeit hinweist, verliert den Anspruch auch bei sehr langer Dauer nicht. Der Tagessatz selbst ist ein Einzelfallwert von 2009 und keine aktuelle Referenzgröße.

Was die Versicherung typischerweise schreibt

Sinngemäß wiedergegebene Regulierungsbegründungen, keine wörtlichen Zitate aus einem konkreten Schreiben.

„Für ein gewerblich genutztes Fahrzeug besteht kein Anspruch auf pauschalierten Nutzungsausfall, da es unmittelbar Erträge erwirtschaftet.“
„Sie hätten das Fahrzeug während der Standzeiten in der Werkstatt abholen und weiternutzen können.“
„Da Ihnen ein weiteres Fahrzeug im Haushalt zur Verfügung steht, entfällt der Anspruch auf Nutzungsausfall.“
„Die von Ihnen geltend gemachte Ausfalldauer übersteigt die durchschnittliche Reparaturdauer und wird daher gekürzt.“

Was Sie darauf erwidern können

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie kürzen die von mir geltend gemachte Nutzungsausfallentschädigung mit dem Hinweis auf … (nennen Sie hier den konkreten Kürzungsgrund, z. B. Zweitwagen, gewerbliche Nutzung oder Ausfalldauer). Die Ausfallzeit umfasst nach ständiger Rechtsprechung die notwendige Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer zuzüglich der Zeit für die Schadensfeststellung und eine angemessene Überlegungszeit (BGH, Urteil vom 05.02.2013, VI ZR 363/11). Ein mir zur Verfügung stehendes weiteres Fahrzeug diente nicht als zumutbarer Ersatz, weil … (Grund benennen, z. B. Nutzung durch einen anderen Haushaltsangehörigen, abweichender Verwendungszweck).

Ich bitte um Nachzahlung des einbehaltenen Betrags bis zum …

Hinweis: Dies ist eine allgemeine Formulierungshilfe und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Passen Sie den Text an Ihre persönliche Situation an oder lassen Sie sich für Ihren Fall anwaltlich beraten.

Was der Versicherer als Nächstes tut

  1. Er zahlt nach. Häufig, wenn Sie die Ausfallzeit nachvollziehbar begründen und einen Zweitwagen glaubhaft ausschließen.
  2. Er verlangt den Nachweis eines tatsächlichen Nutzungswillens. Etwa durch Angaben zur sonstigen Mobilität während der Ausfallzeit.
  3. Er beruft sich auf einen Zweitwagen im Haushalt. Dann kommt es darauf an, ob dieser tatsächlich zumutbar einsetzbar war — ein von Dritten geliehenes Fahrzeug genügt dafür nicht.
  4. Er bleibt bei der Kürzung der Tage. Dann lohnt sich der Blick auf die tatsächliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer laut Gutachten.

Wo das im Gutachten steht: Die maßgebliche Fahrzeuggruppe und die voraussichtliche Reparaturdauer stehen meist unter der Überschrift „Nutzungsausfall“ oder „Wertermittlung“, teils als eigene Anlage. Fehlt die Angabe, fordern Sie eine ergänzende Stellungnahme Ihres Sachverständigen an.

Zur Frist: Eine gesetzlich festgelegte Prüffrist gibt es nicht, Gerichte billigen dem Haftpflichtversicherer aber üblicherweise eine Prüffrist von vier bis sechs Wochen ab Vorlage der vollständigen Unterlagen zu. Setzen Sie eine konkrete Zahlungsfrist. Reagiert der Versicherer darauf nicht, kommt er in Verzug (§ 286 BGB) und schuldet ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen. Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren regelmäßig in drei Jahren zum Jahresende (§ 195, § 199 BGB).

Rechtsprechung

Rechtsprechung: Nutzungsausfallentschädigung: Was Ihnen zusteht und wann sie entfällt
GerichtAktenzeichenDatumKernaussageFundstelle
BGHVI ZR 363/1105.02.2013Die Ausfallzeit umfasst die notwendige Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer zuzüglich Schadensfeststellung und angemessener Überlegungszeit.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=05.02.2013&Aktenzeichen=VI+ZR+363%2F11
BGHVI ZR 112/0425.01.2005130 Tage Ausfallzeit ersatzfähig bei rechtzeitiger Warnung des Versicherers (nicht 134 Tage, wie in älteren Übersichten kursiert).https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=25.01.2005&Aktenzeichen=VI+ZR+112%2F04
BGHVI ZR 246/2407.10.2025Gegenposition. Kein fühlbarer Nutzungsausfall, wenn ein Zweitwagen zumutbar einsetzbar ist.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=07.10.2025&Aktenzeichen=VI+ZR+246%2F24
OLG Brandenburg6 U 76/2416.12.2025Ein von Dritten (Nachbar, Freund) geliehenes Fahrzeug entlastet den Schädiger nicht — wichtige Abgrenzung zur Zweitwagen-Entscheidung.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Brandenburg&Datum=16.12.2025&Aktenzeichen=6+U+76%2F24
BGHVI ZR 25/2408.04.2025Feststellungsinteresse besteht auch nach fiktiver Abrechnung; späterer Übergang zur konkreten Abrechnung mit weiterer Nutzungsausfallentschädigung möglich.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=08.04.2025&Aktenzeichen=VI+ZR+25%2F24
BGHVI ZR 35/2211.10.2022Gegen den Geschädigten. Kein Nutzungsausfall, wenn während Reparatur oder Wiederbeschaffung ein zumutbares Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht — im entschiedenen Fall ein als Zweitwagen genutzter BMW neben dem beschädigten Porsche.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=11.10.2022&Aktenzeichen=VI+ZR+35%2F22
BGHVI ZR 569/1917.11.2020Der Geschädigte muss zur Verkürzung der Ausfalldauer nicht die eigene Kaskoversicherung in Anspruch nehmen.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=17.11.2020&Aktenzeichen=VI+ZR+569%2F19
BGHVI ZR 57/1723.01.2018Nutzungsausfall auch für ein Motorrad, wenn es als Alltagsfahrzeug und nicht nur zur Freizeitgestaltung genutzt wird.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=23.01.2018&Aktenzeichen=VI+ZR+57%2F17
BGHVI ZR 92/1211.09.2012Gegen den Geschädigten. Kein Nutzungsausfall für ein beschädigtes Motorrad, wenn daneben ein Pkw zur Verfügung steht.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=11.09.2012&Aktenzeichen=VI+ZR+92%2F12
BGHVI ZA 40/1113.12.2011Gegen den Geschädigten. Senatsbeschluss über die Bestellung eines Notanwalts (§ 78b ZPO), der in der Sache die Ablehnung von Nutzungsausfall für ein als Hobby genutztes Motorrad bei vorhandenem Pkw bestätigt.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=13.12.2011&Aktenzeichen=VI+ZA+40%2F11
BGHVI ZR 211/0810.03.2009Schafft sich der Geschädigte während der Wartezeit auf ein bereits vor dem Unfall bestelltes Neufahrzeug ein Interimsfahrzeug an, entfällt für diesen Zeitraum der zusätzliche Nutzungsausfall.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=10.03.2009&Aktenzeichen=VI+ZR+211%2F08
LG Regensburg61 O 319/2523.12.2025Anspruch setzt Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit voraus; bei fiktiver Abrechnung ist die objektiv erforderliche Reparaturdauer maßgeblich.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+Regensburg&Datum=23.12.2025&Aktenzeichen=61+O+319%2F25
OLG Frankfurt a. M.9 U 44/2511.12.2025 (Beschluss)Nutzt der Geschädigte ein laut Gutachten nicht mehr verkehrssicheres Fahrzeug weiter, fehlt die fühlbare Nutzungsentbehrung — Anspruch entfällt.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+Frankfurt&Datum=11.12.2025&Aktenzeichen=9+U+44%2F25
LG München I17 O 27301/1323.01.2015Ein gewerblich genutztes Fahrzeug, das das Geldverdienen nur unterstützt (hier: Kundendienst-Transporter), erhält pauschalierte Nutzungsausfallentschädigung wie bei Privatnutzung.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG+M%C3%BCnchen+I&Datum=23.01.2015&Aktenzeichen=17+O+27301%2F13
AG Bersenbrück11 C 468/1010.09.2010490 Tage Nutzungsausfall bei 17 Jahre altem Fahrzeug, WBW 800 €, Gruppe B mit doppelter Herabstufung.IWW-Archiv
OLG DüsseldorfI-1 U 14/0917.11.2009334 Tage und 12.692 € Nutzungsausfall zugesprochen; belegt ist ein nicht gezahlter Vorschuss von 1.500 €, nicht ein „offener Schaden von 1.800 €“.ra-frese.de (Kanzleibericht)
OLG Frankfurt a. M.11 U 7/2121.07.2022Gegen den Geschädigten. Kein Nutzungsausfall für den verunfallten Porsche, weil mit einem vorhandenen Ford ein nutzbarer Zweitwagen zur Verfügung stand. Anderer Senat und anderer Fall als die bereits oben geführte Entscheidung 9 U 44/25 desselben Gerichts.https://dejure.org/2022,22965
OLG DüsseldorfI-1 U 115/1828.05.2019Der Nutzungsausfall ist nicht auf die reine Reparaturdauer beschränkt; auch bei fiktiver Abrechnung kommt eine verlängerte Ausfalldauer in Betracht.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+D%C3%BCsseldorf&Datum=28.05.2019&Aktenzeichen=1+U+115%2F18
BGHVI ZR 357/0323.11.2004Erkennt die Sanden/Danner(/Küppersbusch)-Tabellen als geeignete Schätzmethode für Nutzungsausfallschäden nach § 287 ZPO an.https://www.captain-huk.de/
OLG DüsseldorfI-1 W 24/0802.07.2008Nutzungsausfall über 300 Tage zugesprochen; die Bemessung erfolgte über den Regelzeitraum hinaus weiter nach der Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle — der einzige öffentlich verifizierte Beleg dafür, dass Gerichte tatsächlich nach dieser Tabelle rechnen.https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG+D%C3%BCsseldorf&Datum=02.07.2008&Aktenzeichen=1+W+24%2F08

Häufige Fragen

Wie viel Nutzungsausfall steht mir pro Tag zu?

Einen bundesweiten Eurobetrag gibt es nicht. Die Höhe richtet sich nach der vom Sachverständigen festgestellten Fahrzeuggruppe (elf Gruppen A bis L) und Herabstufungen nach Alter und Laufleistung. Die genaue Zahl steht in Ihrem Gutachten.

Bekomme ich Nutzungsausfall, wenn ich einen Zweitwagen habe?

Nur, wenn der Zweitwagen für Sie tatsächlich zumutbar einsetzbar ist. Der Bundesgerichtshof hat 2025 entschieden, dass dann kein fühlbarer Nutzungsausfall vorliegt. Ein von Dritten geliehenes Fahrzeug schützt die Versicherung dagegen nicht.

Die Versicherung kürzt die Nutzungsausfalldauer — worauf kommt es an?

Auf die tatsächlich erforderliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer zuzüglich Zeit für Schadensfeststellung und angemessene Überlegung. Bei drohend langer Ausfallzeit sollten Sie den Versicherer rechtzeitig schriftlich warnen.

Bekomme ich Nutzungsausfall und Mietwagen gleichzeitig?

Nein. Beide Positionen schließen sich für denselben Zeitraum aus — Sie wählen entweder den Mietwagen oder die pauschale Entschädigung für den entgangenen Gebrauch.

Muss ich krankgeschrieben oder arbeitsunfähig sein, um Nutzungsausfall zu bekommen?

Nein. Nutzungsausfall ist unabhängig von einer Verletzung. Er ersetzt allein den Verlust der Fahrzeugnutzung, nicht einen Personenschaden.

Gilt Nutzungsausfall auch für Motorräder oder Wohnmobile?

Grundsätzlich ja, sofern eine fühlbare Nutzungseinschränkung vorliegt. Bei Motorrädern wird häufig die Saison berücksichtigt, bei Wohnmobilen die konkrete Nutzungsplanung.

Quellen

Nächster Schritt

Schildern Sie Ihren Fall über das Formular oder rufen Sie an — beide Wege führen zum zuständigen Sachverständigenbüro. Schaden melden oder rufen Sie an: 02232 941994.

Zuletzt geprüft: 2026-08-29