Gerade einen Unfall gehabt? Schildern Sie kurz, was passiert ist — ein unabhängiges Sachverständigenbüro aus unserem Verbund meldet sich telefonisch bei Ihnen.

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Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zahlt die gegnerische Versicherung die Kosten Ihres Kfz-Sachverständigen vollständig — nicht nur anteilig. Das ist gefestigte Rechtsprechung: Die Begutachtung gehört zum erforderlichen Herstellungsaufwand nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, wenn sie zur Feststellung des Schadens erforderlich war (BGH VI ZR 365/03). Sie wählen den Sachverständigen frei und müssen nicht nach dem günstigsten Anbieter suchen (BGH VI ZR 225/13). Bei Teilschuld trägt die Versicherung ihren Haftungsanteil, bei eigener Kaskoregulierung gilt Ihr Versicherungsvertrag.

Unfall und jetzt? – Wer zahlt den Gutachter nach Ihrem Unfall?

Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung die vollen Kosten Ihres frei gewählten Kfz-Sachverständigen, ohne dass Sie den Markt vergleichen müssen.

Der Bundesgerichtshof stellt auf die Sicht eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Geschädigten im Zeitpunkt der Beauftragung ab — nicht auf das, was sich im Nachhinein als angemessen herausstellt. Sie müssen sich mit dem Sachverständigen begnügen, der Ihnen ohne weiteres erreichbar ist, und keine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Anbieter betreiben. Anders liegt es nur, wenn Sie freiwillig auf Ihre eigene Kaskoversicherung zugreifen: Dort gilt Ihr Vertrag, und einzelne Positionen können ausgeschlossen oder begrenzt sein.

Markenidee und Zugehörigkeit zur Gruppe

Der Name ist Programm: Unfall und jetzt? ist genau die Frage, die direkt nach dem Schock steht — bevor irgendetwas repariert, reguliert oder verhandelt wird. Die Antwort beginnt mit einer unabhängigen Feststellung, so wie sich niemand operieren lässt, ohne dass vorher jemand nachgesehen hat, der an dem Eingriff selbst nicht verdient. Genauso stellt der Sachverständige zuerst fest, was an Ihrem Fahrzeug wirklich beschädigt ist — bevor eine Werkstatt repariert, eine Versicherung reguliert oder ein Anwalt verhandelt. Der unabhängige Sachverständige ist der erste Schritt, nicht der letzte.

Unfall und jetzt? ist das gemeinsame Verbraucherportal mehrerer eigener Kfz-Sachverständigenbüros aus einem Firmenverbund mit zwölf Standorten in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Thüringen — keine Vermittlungsplattform, die Anfragen an fremde Dritte weiterreicht. Welches Büro für Sie zuständig ist und wie der Verbund aufgebaut ist, zeigt die vollständige Liste unter Standorte. Was das für die Unabhängigkeit unserer Gutachter bedeutet — auch die unbequeme Seite davon —, beantworten wir offen unter Über uns.

Darf ich mir selbst einen Kfz-Gutachter aussuchen?

Ja. Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich entschieden, dass Sie sich mit dem Sachverständigen begnügen dürfen, der für Sie ohne weiteres erreichbar ist — eine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Gutachter müssen Sie nicht betreiben (BGH VI ZR 225/13). Das gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen eigenen Gutachter zu Ihrem Fahrzeug geschickt hat: Ihr Recht auf einen eigenen Sachverständigen besteht unabhängig davon (AG Hamburg 33a C 336/15). Ein Prüfbericht der Versicherung ersetzt Ihr Gutachten nicht — er entsteht meist ohne eigene Besichtigung Ihres Fahrzeugs.

Was unterscheidet einen unabhängigen Gutachter vom Gutachter der Versicherung?

Ihr eigener Sachverständiger ist ausschließlich Ihnen als Auftraggeber verpflichtet. Der „Prüfdienst“ oder „Prüfbericht“, den eine Versicherung in Auftrag gibt, wird von der Versicherung beauftragt und bezahlt — die wirtschaftliche Nähe zum Kostenträger ist strukturell angelegt, nicht Ihnen vorgeworfen. Der Bundesgerichtshof hat dazu klargestellt: Sie müssen nicht im Interesse des Schädigers oder seines Versicherers nach dem günstigsten Sachverständigen suchen (BGH VI ZR 67/06). Eine ausführliche Einordnung, auch zum Verhältnis zu DEKRA, TÜV, GTÜ und KÜS, finden Sie unter Über uns.

Brauche ich bei einem kleinen Schaden wirklich ein Gutachten?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Bagatellgrenze. Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich entschieden, dass es nicht allein auf die Höhe des später ermittelten Schadens ankommt, sondern darauf, was Sie als Geschädigter im Zeitpunkt der Beauftragung erkennen konnten (BGH VI ZR 365/03). In der Praxis ziehen Instanzgerichte die Grenze zwischen 600 € und 1.000 € Reparaturkosten — darunter kann ein Kostenvoranschlag reichen, darüber empfiehlt sich ein Gutachten, weil verdeckte Schäden mit bloßem Auge oft nicht erkennbar sind. Zwei Amtsgerichte haben Klagen abgewiesen, weil der Schaden für einen Laien erkennbar geringfügig war (AG Münster 28 C 821/16, AG Hannover 525 C 10630/13) — auch das gehört zur ehrlichen Antwort.

Was kostet ein Kfz-Gutachten, und wer trägt die Kosten wirklich?

Das Grundhonorar richtet sich üblicherweise nach der Höhe des Schadens, gestaffelt in Honorarkorridoren. Konkrete Eurobeträge nennen wir hier bewusst nicht — sie schwanken jährlich und regional und sind ohne eine aktuell abgerufene, belastbare Quelle nicht seriös zu beziffern. Details und was die Versicherung an dieser Rechnung typischerweise kürzt, finden Sie unter Sachverständigenhonorar. Wirtschaftlich getragen werden die Kosten so: Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung vollständig. Bei einer Teilschuld trägt sie nur ihren Haftungsanteil — Details unter Ansprüche. Bei einer freiwilligen Kaskoregulierung entscheidet Ihr eigener Versicherungsvertrag; die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung schließen die Sachverständigenkosten dort teils aus oder begrenzen sie.

Wie schnell ist ein Sachverständiger nach dem Unfall bei mir?

Nach Ihrer Schadenmeldung ruft das für Ihren Standort zuständige Büro in der Regel innerhalb weniger Stunden zurück, spätestens am nächsten Werktag, und vereinbart einen Termin. Mit zwölf Standorten in NRW, Hessen und Thüringen ist meist ein Büro in erreichbarer Nähe — die vollständige Liste steht unter Standorte. Wie der Termin selbst abläuft, auch wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, erklärt Ablauf.

Die Zahlen

WertBedeutungQuelleStand
600 € bis 1.000 €Bandbreite, in der Instanzgerichte die Bagatellschadengrenze zieheneigene Auswertung von zehn Amtsgerichts- und Landgerichtsentscheidungen 2009–202528.08.2026
715,81 €Schadenshöhe, die der BGH als „in dem Bereich“ der Bagatellgrenze liegend bezeichnete, ohne selbst einen Betrag festzulegenBGH VI ZR 365/0330.11.2004
700 € bis 800 €, maximal 1.000 €Bagatellgrenze nach Bruttoreparaturkosten laut einer aktuellen BerufungsentscheidungLG Lübeck 14 S 79/2421.03.2025
keine feste Grenze in EuroDer Bundesgerichtshof hat nie eine bestimmte Bagatellgrenze festgelegt — die kursierende Zahl „700 €“ ist eine fremde Zusammenfassung, kein Leitsatzeigene Auswertung28.08.2026

Rechtsprechung

Rechtsprechung: Unfall und jetzt? – Wer zahlt den Gutachter nach Ihrem Unfall?
GerichtAktenzeichenDatumKernaussageFundstelle
BGHVI ZR 365/0330.11.2004Gutachterkosten gehören zum erforderlichen Herstellungsaufwand nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, wenn die Begutachtung zur Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig war. Maßgeblich ist die Sicht des Geschädigten im Zeitpunkt der Beauftragung. Keine feste Bagatellgrenze.https://www.bundesgerichtshof.de/
BGHVI ZR 225/1311.02.2014Der Geschädigte darf sich mit dem ohne weiteres erreichbaren Sachverständigen begnügen und muss keine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Gutachter betreiben.https://www.bundesgerichtshof.de/
BGHVI ZR 357/1322.07.2014Begutachtungskosten sind nach § 249 Abs. 1 BGB auszugleichen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung erforderlich und zweckmäßig ist.https://www.bundesgerichtshof.de/
BGHVI ZR 67/0623.01.2007Der Geschädigte muss den Markt nicht nach dem für Schädiger und Versicherer günstigsten Sachverständigen erforschen. Ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Grundhonorar unterliegt keiner Preiskontrolle, solange der Rahmen des Erforderlichen gewahrt ist.https://www.bundesgerichtshof.de/
AG Hamburg33a C 336/1530.03.2016Das Recht, einen eigenen Sachverständigen hinzuzuziehen, besteht auch dann, wenn der Schädiger bereits selbst einen Sachverständigen beauftragt hat.https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr7992.php
LG Lübeck14 S 79/2421.03.2025Die Bagatellgrenze wird an den Bruttoreparaturkosten festgemacht und liegt derzeit im Rahmen von etwa 700–800 €, maximal aber 1.000 €. Entscheidend ist die Sicht des Geschädigten bei Beauftragung.https://dejure.org/2025,8588
AG Münster28 C 821/1614.06.2016Gegenposition. Klage abgewiesen: Bei 745,57 € netto und einem für Laien erkennbar geringfügigen Lackschaden liegt ein Verstoß gegen § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB vor.https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr8172.php
AG Hannover525 C 10630/1319.12.2013Gegenposition. Kein Anspruch auf Gutachterkosten bei 750,85 € Reparaturkosten — Bagatellfall bis 1.000 €.https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr6324.php

Häufige Fragen

Wer zahlt den Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall?

Die gegnerische Versicherung, vollständig. Die Kosten gehören zum erforderlichen Herstellungsaufwand nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (BGH VI ZR 365/03). Bei Teilschuld zahlt sie nur ihren Haftungsanteil.

Darf ich mir selbst einen Gutachter aussuchen?

Ja, auch wenn die Versicherung schon einen eigenen Gutachter geschickt hat (AG Hamburg 33a C 336/15). Sie müssen nicht nach dem günstigsten Anbieter suchen (BGH VI ZR 225/13).

Was ist der Unterschied zum Gutachter der Versicherung?

Ihr eigener Sachverständiger ist nur Ihnen verpflichtet. Der Prüfbericht der Versicherung wird von ihr beauftragt und bezahlt und ersetzt Ihr Gutachten nicht.

Brauche ich bei einem kleinen Schaden ein Gutachten?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Instanzgerichte orientieren sich an 600 bis 1.000 € Reparaturkosten und daran, was Sie bei der Beauftragung erkennen konnten.

Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Das Grundhonorar richtet sich nach der Schadenhöhe. Konkrete Beträge nennen wir hier nicht — Details stehen im Ratgeber zum Sachverständigenhonorar.

Wie schnell ist ein Sachverständiger bei mir?

In der Regel meldet sich das zuständige Büro innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Werktag, und vereinbart einen Termin.

Quellen

Nächster Schritt

Schildern Sie Ihren Fall über das Formular oder rufen Sie an — beide Wege führen zum zuständigen Sachverständigenbüro. Schaden melden

Zuletzt geprüft: 2026-08-28