Ansprüche nach dem Unfall: Was Ihnen zusteht
Nach einem unverschuldeten Unfall können Sie Sachschaden, Personenschaden, Sachverständigen- und Anwaltskosten fordern — welche Position was bedeutet, erklärt diese Seite ohne Beträge.
Diese Seite ist eine Checkliste, keine Wertetabelle: Sie benennt jede Position, erklärt kurz, worum es geht, und verlinkt auf die Ratgeberseite mit den Zahlen, dem Rechenbeispiel und der Rechtsprechung. Beim Personenschaden endet die Aufzählung an der Stelle, an der die Durchsetzung anwaltliche Vertretung verlangt — das ist bewusst so, weil ein Sachverständiger den Menschen nicht begutachtet. Bei einer eigenen Kaskoregulierung gilt Ihr Versicherungsvertrag; die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung schließen einzelne Positionen aus oder begrenzen sie.
Sachschaden
Welche Kosten muss die gegnerische Versicherung nach einem Unfall alles bezahlen?
Bei voller Haftung des Unfallgegners zahlt dessen Haftpflichtversicherung grundsätzlich alle Positionen, die zur Wiederherstellung Ihrer Lage vor dem Unfall erforderlich sind:
- Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert — je nachdem, ob repariert wird oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Siehe Wiederbeschaffungswert und Vorschaden und Totalschaden, Restwert und die 130-Prozent-Regel.
- Sachverständigenkosten für das Gutachten, das die Schadenshöhe feststellt. Siehe Sachverständigenhonorar.
- Wertminderung, wenn Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur weniger wert ist als vor dem Unfall. Siehe Wertminderung.
- Nutzungsausfall oder Mietwagen, solange Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können. Siehe Nutzungsausfall und Mietwagen.
- Technische Nebenkosten der Reparatur wie Verbringung, UPE-Aufschläge, Beilackierung oder die Kalibrierung von Assistenzsystemen. Siehe UPE-Aufschläge, Beilackierung und Kalibrierung von Assistenzsystemen.
- Kleinere Nebenpositionen: Auslagenpauschale, Abschleppen, Standgeld, An- und Abmeldekosten. Siehe Auslagenpauschale, Abschleppen, Standgeld.
- Anwaltskosten, wenn die Einschaltung eines Anwalts erforderlich war — dazu unten mehr.
Kaskofall: Regulieren Sie stattdessen über Ihre eigene Vollkaskoversicherung, gilt diese Liste nicht unverändert. Ihr Versicherungsvertrag entscheidet, welche Positionen erstattet werden — die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung schließen etwa Nutzungsausfall oder Anwaltskosten häufig aus oder begrenzen sie. Prüfen Sie in diesem Fall Ihre eigenen Vertragsbedingungen.
Was kann ich fordern, wenn mein Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden ist?
Grundsätzlich die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert Ihres Fahrzeugs. Eine Sonderregel, die 130-Prozent-Regel, erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine Reparatur auf Kosten des Schädigers. Beide Themen mit den jeweiligen Beträgen und der Rechtsprechung stehen unter Totalschaden, Restwert und die 130-Prozent-Regel.
Was steht mir zu, wenn ich mein Auto gar nicht reparieren lasse?
Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie den im Gutachten festgestellten Nettobetrag, ohne dass Sie eine Reparaturrechnung vorlegen müssen. Die Umsatzsteuer wird dabei nicht erstattet, solange sie nicht tatsächlich angefallen ist (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB) — das betrifft insbesondere den Wiederbeschaffungswert und einzelne technische Nebenkosten. Details je Position stehen auf den jeweils verlinkten Ratgeberseiten.
Was ändert sich, wenn ich eine Teilschuld habe?
Jede Position wird um Ihren eigenen Haftungsanteil gekürzt. Bei 30 Prozent Mitverschulden zahlt die gegnerische Versicherung 70 Prozent jeder einzelnen berechtigten Position — nicht nur eines Gesamtbetrags. Ob und in welcher Höhe eine Werkstatt Sie auf eine günstigere, zumutbare Alternativwerkstatt verweisen darf, ändert sich durch eine Teilschuld nicht; das regelt Stundenverrechnungssätze und Werkstattverweis.
Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB) und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB). Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit gilt eine Höchstfrist von 30 Jahren ab dem Unfall, unabhängig von der Kenntnis (§ 199 Abs. 2 BGB); sonstige Ansprüche verjähren spätestens nach zehn Jahren ab Entstehung (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB).
Der praktisch wichtigste Punkt: Melden Sie Ihren Anspruch beim gegnerischen Versicherer an, ist die Verjährung gehemmt, bis Ihnen dessen Entscheidung in Textform zugeht (§ 115 Abs. 2 Satz 3 VVG). Der Direktanspruch gegen den Versicherer endet aber spätestens zehn Jahre nach dem Unfall (§ 115 Abs. 2 Satz 2 VVG).
Personenschaden
Die folgenden Positionen sind Teil einer vollständigen Anspruchs-Checkliste — deshalb stehen sie hier, benannt und erklärt, aber ohne jede Bezifferung. Ein Kfz-Sachverständiger begutachtet Ihr Fahrzeug, nicht Ihre Verletzung. Die Durchsetzung dieser Ansprüche verlangt anwaltliche Vertretung, die Sie selbst mandatieren. Details, Bemessungsspannen mit Quelle und Einordnung stehen auf Schmerzensgeld und Personenschaden.
Bekomme ich Schmerzensgeld, wenn ich nach dem Unfall ein Schleudertrauma habe?
Möglich, wenn die Verletzung ärztlich festgestellt ist. Die Anspruchsgrundlage ist § 253 Abs. 2 BGB. Wie ein Gericht eine bestimmte Verletzung im Einzelfall bemisst, hängt von einer Vielzahl Faktoren ab, die nur ein Anwalt anhand Ihres konkreten Falls einschätzen kann.
Muss ich zum Arzt, damit ich Schmerzensgeld bekomme?
Eine ärztliche Dokumentation Ihrer Verletzung ist die Grundlage jeder Bemessung. Ohne sie fehlt der Nachweis, dass und wie schwer Sie verletzt wurden. Gehen Sie deshalb zeitnah nach dem Unfall zum Arzt, auch wenn die Beschwerden zunächst gering erscheinen — manche Verletzungen zeigen sich erst mit Verzögerung.
Wer zahlt meinen Verdienstausfall, wenn ich krankgeschrieben bin?
Die gegnerische Versicherung, soweit der Verdienstausfall unfallbedingt ist (§ 842 BGB). Die konkrete Berechnung hängt von Ihrem Einkommen, etwaigen Lohnfortzahlungen des Arbeitgebers und dem Übergang von Ansprüchen auf die Krankenkasse ab — das ist ein Fall für Ihren Anwalt, nicht für den Kfz-Sachverständigen.
Wer zahlt Haushalt und Kinderbetreuung, wenn ich nichts machen kann?
Auch der Haushaltsführungsschaden ist erstattungsfähig, wenn Sie unfallbedingt Ihren Haushalt nicht mehr wie zuvor führen können (§ 843 BGB, vermehrte Bedürfnisse). Das gilt unabhängig davon, ob Sie dafür tatsächlich eine Ersatzkraft einstellen. Die Bemessung ist komplex und gehört in anwaltliche Hände.
Wer ersetzt meine kaputte Kleidung, Brille oder Motorradausrüstung?
Persönliche Gegenstände, die beim Unfall beschädigt wurden, sind als Sachfolgeschaden nach § 249 BGB grundsätzlich zu ersetzen — unabhängig vom Personenschaden. Bewahren Sie die beschädigten Gegenstände auf und lassen Sie sie, soweit möglich, im Rahmen der Fahrzeugbegutachtung mitdokumentieren.
Anwalt und Verzug
Wer zahlt meinen Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?
In aller Regel die gegnerische Versicherung. Der Bundesgerichtshof stellt klar: Handelt es sich nicht um einen einfach gelagerten Fall, sind Sie zur eigenen Mühewaltung bei der Schadensabwicklung nicht verpflichtet — unabhängig von eigener Erfahrung oder Fachkenntnis (BGH VI ZR 45/19). Ein Unfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen ist regelmäßig kein einfach gelagerter Fall. Die Ausnahme: Ist die Haftung von vornherein völlig klar und zweifelsfrei, kann die erstmalige Geltendmachung ohne Anwalt zumutbar sein (BGH VI ZR 3/94) — das gilt vor allem bei der Geltendmachung gegenüber dem eigenen Versicherer, etwa in der Kaskoversicherung (BGH VI ZR 196/11).
Die gegnerische Versicherung zahlt nicht — was kann ich tun?
Ihr Anspruch ist mit dem Unfall sofort fällig (§ 271 Abs. 1 BGB). In Verzug gerät die Versicherung aber erst nach einer Mahnung — die bloße Übersendung einer Schadensaufstellung mit Zahlungsaufforderung genügt dafür nicht (OLG Frankfurt 22 W 2/18). Setzen Sie deshalb in Ihrem Anspruchsschreiben eine konkrete Zahlungsfrist. Reagiert die Versicherung darauf nicht, befindet sie sich in Verzug (§ 286 BGB) und schuldet ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen. Bleibt sie dabei, ist eine anwaltliche Mahnung oder Klage der nächste Schritt.
Wie lange darf sich die Versicherung Zeit lassen, bis sie zahlt?
Eine einheitliche Frist gibt es nicht. Ein Teil der Oberlandesgerichte hält höchstens vier Wochen für angemessen (OLG Frankfurt 22 W 2/18, OLG München 10 W 1789/10), ein anderer Teil vier bis sechs Wochen (OLG Rostock 1 W 338/98, OLG Saarbrücken 4 W 9/18 und 4 W 4/19, KG Berlin 22 W 12/09, OLG Celle 14 U 180/18, OLG Stuttgart 3 W 46/13), und das OLG Dresden lehnt eine feste Obergrenze ab und nennt eine Spanne von zwei Wochen bis zwei Monaten (OLG Dresden 4 W 640/20). Die Frist beginnt erst, wenn der Versicherung ein spezifiziertes, belegtes Anspruchsschreiben zugegangen ist. Umstritten ist zudem, ob eine Akteneinsicht des Versicherers in die polizeiliche Ermittlungsakte die Frist verlängert — ein Teil der Gerichte verneint das (OLG München, OLG Frankfurt, OLG Stuttgart), das OLG Celle bejaht ein Einsichtsrecht auch in einfachen Fällen.
Die Versicherung schreibt, mit der Zahlung sind alle Ansprüche abgegolten — soll ich unterschreiben?
Nicht vorschnell. Eine solche Abgeltungsklausel wirkt wie ein Verzicht auf alle weiteren Ansprüche aus diesem Unfall — auch auf Positionen, die sich erst später zeigen, etwa Spätfolgen eines Personenschadens oder eine erst nachträglich festgestellte Wertminderung. Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob alle Ihre Positionen vollständig erfasst sind, und ziehen Sie bei Zweifeln — insbesondere bei jedem Personenschaden — einen selbst mandatierten Anwalt hinzu, bevor Sie unterschreiben.
Auch bekannt als
- Anspruchs-Checkliste
- Was steht mir nach einem Unfall zu
- Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall
- Regulierungsanspruch
- Schadenspositionen nach einem Unfall
Was die Versicherung typischerweise schreibt
Sinngemäß wiedergegebene Regulierungsbegründungen, keine wörtlichen Zitate aus einem konkreten Schreiben.
„Die Wertminderung ist im Gutachten bereits berücksichtigt und daher nicht gesondert zu erstatten.“
„Nutzungsausfall erkennen wir nur für die von uns geprüfte Reparaturdauer an.“
„Für die erstmalige Geltendmachung sehen wir die Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht als erforderlich an.“
„Mit der Auszahlung des genannten Betrags sind sämtliche Ansprüche aus diesem Schadenfall abgegolten.“
„Ihre Ansprüche prüfen wir derzeit noch; wir bitten um Geduld.“ — ohne eine konkrete Frist zu nennen.
Was Sie darauf erwidern können
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrem Schreiben vom … nehme ich wie folgt Stellung: Die von Ihnen nicht anerkannte(n) Position(en) … halte ich aufrecht. (Ergänzen Sie an dieser Stelle Ihre Begründung zu der bestrittenen Position — passende Formulierungshilfen finden Sie auf den Ratgeberseiten zu Wertminderung, Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten und technischen Nebenkosten.)
Ich bitte um vollständigen Ausgleich des offenen Betrages bis zum … Sollte bis dahin keine Zahlung erfolgen, behalte ich mir vor, meinen Anspruch anwaltlich geltend zu machen.
Zur Abgeltungsklausel: Unterschreiben Sie eine Erklärung, mit der „alle Ansprüche“ als abgegolten gelten, erst, nachdem Sie geprüft haben, dass alle Positionen — insbesondere ein möglicher Personenschaden — vollständig erfasst sind.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Formulierungshilfe und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Passen Sie den Text an Ihre persönliche Situation an oder lassen Sie sich für Ihren Fall anwaltlich beraten.
Was der Versicherer als Nächstes tut
- Er zahlt die unstrittigen Positionen und kürzt oder streicht einzelne andere — meist mit einer der oben genannten Formulierungen.
- Er verlangt weitere Nachweise, etwa eine Reparaturrechnung oder eine ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen.
- Er bietet eine Abgeltungszahlung mit einer Abgeltungsklausel an, oft bevor alle Spätfolgen absehbar sind.
- Er reagiert erst nach einer Mahnung, wenn er nicht ohnehin innerhalb der Prüffrist zahlt — dann kommt es auf den Verzug und die Verzugszinsen an.
Rechtsprechung
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| BGH | VI ZR 45/19 | 29.10.2019 | Bei nicht einfach gelagerten Fällen ist der Geschädigte zur eigenen Mühewaltung nicht verpflichtet; ein Unfall mit zwei Beteiligten ist regelmäßig kein einfacher Fall. Anwaltskosten sind zu ersetzen. | https://www.bundesgerichtshof.de/ |
| BGH | VI ZR 3/94 | 08.11.1994 | Ausnahme: Ist die Haftung von vornherein völlig klar, ist die erstmalige Geltendmachung ohne Anwalt zumutbar. | https://dejure.org/1994,33 |
| BGH | VI ZR 196/11 | 08.05.2012 | Gegenposition. Bei der Geltendmachung gegenüber dem eigenen Kaskoversicherer in einem einfach gelagerten Fall sind Anwaltskosten nicht zu erstatten. | https://www.bundesgerichtshof.de/ |
| BGH | VI ZR 465/16 | 18.07.2017 | Maßgeblich für den Gegenstandswert der Anwaltskosten ist die berechtigte Schadensersatzforderung, nicht nur der streitig gebliebene Restbetrag. | https://www.bundesgerichtshof.de/ |
| OLG Frankfurt am Main | 22 W 2/18 | 06.02.2018 | Regulierungsfrist regelmäßig höchstens vier Wochen. Eine Schadensaufstellung mit Zahlungsaufforderung setzt für sich allein noch nicht in Verzug — es bedarf zusätzlich einer Mahnung. | https://dejure.org/2018,12549 |
| OLG München | 10 W 1789/10 | 29.07.2010 | Prüffrist in der Regel maximal vier Wochen, in einfachen Fällen deutlich darunter; die Frist beginnt erst mit einem spezifizierten Anspruchsschreiben. | https://dejure.org/2010,14754 |
| OLG Rostock | 1 W 338/98 | 09.01.2001 | Ausgangsentscheidung der Vier-bis-sechs-Wochen-Linie zur Prüffrist des Haftpflichtversicherers. | https://dejure.org/2001,7725 |
| OLG Saarbrücken | 4 W 9/18 | 29.05.2018 | Prüffrist überwiegend vier bis sechs Wochen, Beginn mit spezifiziertem Anspruchsschreiben. Ein grundloses Verweigern der Nachbesichtigung kann im Kostenpunkt zu Lasten des Geschädigten gehen. | https://dejure.org/2018,16395 |
| OLG Saarbrücken | 4 W 4/19 | 17.05.2019 | Für den Zugang des spezifizierten Anspruchsschreibens, der die Prüffrist auslöst, ist der Geschädigte darlegungs- und beweisbelastet. | https://dejure.org/2019,14402 |
| KG Berlin | 22 W 12/09 | 30.03.2009 | Sechs Wochen Prüffrist; in der Folgerechtsprechung durchgängig als Beleg der Sechs-Wochen-Obergrenze zitiert. | https://dejure.org/2009,23308 |
| OLG Stuttgart | 3 W 46/13 | 18.09.2013 | Verzug nach Ablauf einer angemessenen Prüfungsfrist von sechs Wochen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Versicherer noch keine Akteneinsicht nehmen konnte. | https://dejure.org/2013,41361 |
| OLG Dresden | 4 W 640/20 | 26.10.2020 | Gegenposition zur starren Vier-Wochen-Grenze: Angemessen sind Regulierungsfristen im Bereich von zwei Wochen bis zwei Monaten. | https://dejure.org/2020,35233 |
| OLG Celle | 14 U 180/18 | 23.07.2019 | Prüffrist üblicherweise vier bis sechs Wochen; dem Versicherer steht auch in einfachen Fällen ein Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakte zu. | https://dejure.org/2019,21835 |
Häufige Fragen
Muss ich eine Abgeltungsklausel unterschreiben?
Nein, prüfen Sie vorher, ob alle Positionen erfasst sind — auch mögliche Spätfolgen. Bei Zweifeln, besonders bei Personenschaden, ziehen Sie vor der Unterschrift einen Anwalt hinzu.
Bekommt jeder Geschädigte seine Anwaltskosten erstattet?
In der Regel ja, weil ein Unfall mit zwei Beteiligten selten ein einfach gelagerter Fall ist (BGH VI ZR 45/19). Ausnahmen gibt es bei völlig klarer Haftung.
Wie lange darf die Versicherung mit der Zahlung warten?
Eine feste Frist gibt es nicht. Gerichte billigen dem Versicherer üblicherweise vier bis sechs Wochen ab vollständigen Unterlagen zu — Details und Ausnahmen unter Ablauf.
Wird meine Wertminderung automatisch mitgezahlt?
Nein, sie muss eigens geltend gemacht werden. Details zur Berechnung und typischen Kürzungen stehen im Ratgeber zur Wertminderung.
Bekomme ich als Verletzter automatisch Schmerzensgeld?
Nein, es setzt eine ärztlich dokumentierte Verletzung voraus. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab und gehört in anwaltliche Hände.
Quellen
- BGH, Urteil vom 29.10.2019, Az. VI ZR 45/19 — https://www.bundesgerichtshof.de/
- BGH, Urteil vom 08.11.1994, Az. VI ZR 3/94 (BGHZ 127, 348) — https://dejure.org/1994,33
- BGH, Urteil vom 08.05.2012, Az. VI ZR 196/11 (DAR 2012, 387) — https://www.bundesgerichtshof.de/
- BGH, Urteil vom 18.07.2017, Az. VI ZR 465/16 (NJW 2017, 3588) — https://www.bundesgerichtshof.de/
- OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.02.2018, Az. 22 W 2/18 — https://dejure.org/2018,12549
- OLG München, Beschluss vom 29.07.2010, Az. 10 W 1789/10 (NJW-RR 2011, 386) — https://dejure.org/2010,14754
- OLG Rostock, Beschluss vom 09.01.2001, Az. 1 W 338/98 (MDR 2001, 935) — https://dejure.org/2001,7725
- OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.05.2018, Az. 4 W 9/18 (NJW-RR 2018, 1043) — https://dejure.org/2018,16395
- OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.05.2019, Az. 4 W 4/19 (NJW-RR 2019, 922) — https://dejure.org/2019,14402
- KG Berlin, Beschluss vom 30.03.2009, Az. 22 W 12/09 (VersR 2009, 1262) — https://dejure.org/2009,23308
- OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.09.2013, Az. 3 W 46/13 (NZV 2014, 227) — https://dejure.org/2013,41361
- OLG Dresden, Beschluss vom 26.10.2020, Az. 4 W 640/20 — https://dejure.org/2020,35233
- OLG Celle, Beschluss vom 23.07.2019, Az. 14 U 180/18 — https://dejure.org/2019,21835
- § 195, § 199 BGB — https://www.gesetze-im-internet.de/
- § 115 Abs. 2 VVG — https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__115.html
- § 253 Abs. 2, § 271 Abs. 1, § 286, § 842, § 843, § 249 BGB — https://www.gesetze-im-internet.de/